13/06/2026
"Die neuen Fluggastrechte" Quelle: FVW, 12.06.26
Das war in letzter Minute: Die EU hat sich nun doch bei den Fluggastrechten geeinigt – Verlierer sind die Airlines, Gewinner sind die Passagiere.
Die Europäische Union (EU) hat sich auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Für Passagiere bleibt dabei eine der wichtigsten Schutzlinien unverändert: Entschädigungen gibt es weiterhin ab drei Stunden Verspätung.
Damit ist der Versuch der Fluggesellschaften gescheitert, die Schwelle auf vier Stunden anzuheben. Auch die bisherigen Entschädigungssummen bleiben bestehen: 250 Euro für Kurzstrecken, 400 Euro für Mittelstrecken und 600 Euro für Langstrecken.
Kostenlose Ticket-Korrektur
Dies gilt nach wie vor nur für Umstände, welche die Airline verschuldet. Ist sie nicht für die Verspätung verantwortlich ("außergewöhnliche Umstände"), muss sie zwar keine Entschädigung zahlen, jedoch den wartenden Reisenden versorgen.
Namensfehler auf Tickets müssen zudem kostenlos korrigiert werden. Bislang hatten manche Airlines hier kräftig abkassiert.
Für diese Beibehaltung der starken Verbraucherrechte hatte sich der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen, der für das Parlament verhandelt hat, eingesetzt. Damit setzte er sich gegen die EU-KommMission durch.
SCHNELLER INFORMIEREN
Neu sind mehrere Vorgaben, die den Umgang mit Flugstörungen für Reisende einfacher machen sollen. Airlines müssen künftig schneller und transparenter informieren. Innerhalb von 96 Stunden nach einer Störung sollen Passagiere aktiv über ihre Rechte und mögliche Alternativen benachrichtigt werden.
Zudem wird ein einheitliches Formular verpflichtend, das bereitgestellt werden muss und die Geltendmachung von Ansprüchen vereinfachen soll.
Zudem müssen Airlines Eltern mit ihren Kindern zusammensetzen. Damit dürfen Fluglinien wie Ryanair nicht mehr verlangen, dass dafür extra teurere Familientarife gebucht werden müssen.
KLARHEIT AUCH BEIM HANDGEPÄCK
Auch beim Thema Handgepäck schafft die Reform Klarheit. Zwar dürfen Airlines weiterhin Tarife ohne Handgepäck anbieten, doch in den Vergleichsportalen müssen immer die Preise mit Handgepäck angezeigt werden.
Die Reform muss nun noch formal vom Europäischen Parlament bestätigt werden und tritt nach einer Übergangsphase in Kraft. Für Reisende bedeutet der Kompromiss: Die wichtigsten Rechte bleiben erhalten, einige werden gestärkt – und der Druck auf Airlines, Störungen kundenfreundlicher zu handhaben, wächst.
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