14/09/2026
Das stimmt nicht.
Hunde und Pferde brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht – und als Halter haftest du nach § 833 BGB verschuldensunabhängig und ohne Obergrenze. Ein einziger Verkehrsunfall kann existenzbedrohend werden.
In Rheinland-Pfalz ist die Versicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben (mind. 500.000 € Deckung für Personenschäden). Empfehlenswert ist sie für jeden Hund.
Und beim Tierarzt? Operationen und Behandlungen zahlst du ohne Tierkranken- oder OP-Versicherung komplett selbst.
Ich berate Tierhalter in Simmern, Kirchberg, Kastellaun, Rheinböllen, Kirn und Umgebung – melde dich einfach.